Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2020

 

A) ANGEBOTE

Angebote, Preislisten und Rundschreiben sind stets freibleibend. Telefonische oder mündliche Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die in den Angaben und Drucksachen enthaltenen Unterlagen, wie Muster, Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen, sind nur unter Berücksichtigung der zulässigen Abweichungen gemäß Abschnitt B5 maßgebend. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor; sie dürfen Dritte nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.

 

B) LIEFERBEDINGUNGEN

Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen. Eine Verpflichtung zur Abwicklung erteilten Aufträge und zur Einhaltung vereinbarten Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Produktionsablaufs bei uns oder unseren Lieferanten übernommen; insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstiger damit vergleichbarer Ereignisse, z. B. Betriebs oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung behördlicher Maßnahmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und berechtigen uns, sofern dadurch die Leistung für uns unmöglich oder unzumutbar wird, unsere Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferpflicht einzustellen. Teillieferung sind zulässig. Bei Abruf Aufträgen sind wir berechtigt, die Gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn dass diese ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden soweit technisch möglich vermieden. Lediglich erhebliche Abweichungen gewähren einen Anspruch, jedoch nur nach Maßgabe unserer Haftungsbedingungen gemäß Abschnitt G. Für die Einhaltung der spezifischer Gewichte und Maße kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Abweichungen sind nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften nach DIN und VDI zulässig. 

 

C) VERSAND

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird, wer die Versandkosten trägt und ob die Versendung durch uns ausgeführt wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald ihm die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und zu dessen Lasten abgeschlossen. Der Versand erfolgt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auf Rechnung des Empfängers.

 

D) VERPACKUNG

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

E) EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle Forderungen (einschließlich Forderungen aus laufender Rechnung), die aus der Geschäftsverbindungen entstanden sind oder noch Entstehen, erfüllt hat. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne Rücktritt die Ware heraus zu verlangen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

F) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung hat, soweit nichts anderes Vereinbart ist, spätestens innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug , rein netto, zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes der LZB zuzüglich 2 % berechnet.

 

G) HAFTUNGSBEDINGUNGEN

Bei berechtigter Mängelrüge nehmen wir Nach unserer Wahl Instandsetzung oder Ersatzlieferung der Ware bzw. der mangelhafte Teile vor. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Instandsetzung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann. Sofern unsere Erzeugnisse bereits eingebaut oder verarbeitet sind, werden die Kosten der Auswechselung von uns nicht übernommen. Die Mängelhaftung ist insbesondere ausgeschlossen bei unerheblicher Minderung des Wertes oder Tauglichkeit der Ware, bei natürlichem Verschleiß oder Beschädigung. Für unser Beratung kann keine Haftung übernommen werden. Der Auftraggeber ist daher nicht von der eigenen Prüfungspflicht befreit, auch nicht im Hinblick darauf, ob Schutzrechte Dritter bestehen. Wir haften nicht für in der Fabrikation zu Bruch gegangener Kunden- Metallteile, es sei denn, dass uns zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

 

H) GERICHTSSTAND UND SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Gerichtstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dachau. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Anders lautende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelnen schriftlich ausdrücklich angenommen werden. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.